Persönlich zuständig für die Kurstadt
Als Sachverständiger für das Immobilien- und Grundstückswesen (Europäisches Fachinstitut für Gutachter, FIB) verfügt Florian Wurster über eine Ausbildung in Bauschäden, Baumängeln, Gebäudeanalyse und Beweissicherung. Als Inhaber des Sachverständigenbüros Wurster begutachtet er Gebäude in Bad Nauheim, einer kreisangehörigen Stadt im Wetteraukreis, deren Kreissitz Friedberg (Hessen) ist. Handwerkliche Arbeiten am Bau oder Sanierungen übernimmt er nicht.
Viele Häuser in Bad Nauheim stehen nicht für sich allein, sondern gehören zu einer denkmalgeschützten Gesamtanlage: etwa das Villengebiet an Frankfurter Straße, Bahnhofsallee und Ludwigstraße, die Parkstraße, das Burgareal oder die alten Ortskerne von Rödgen und Wisselsheim. Wer dort umbaut oder einen Schaden beheben lässt, bewegt sich im Denkmalschutzrecht des Landes Hessen. Zuständig ist die Bauordnung des Wetteraukreises, fachlich unterstützt vom Landesamt für Denkmalpflege Hessen. Ein Gutachten von Herrn Wurster hält deshalb den baulichen Zustand mit Fotodokumentation fest, beschreibt die betroffenen Bauteile und ordnet mögliche Schadensursachen technisch begründet ein. So sprechen Sie mit Behörde, Handwerkern oder Anwalt auf einer belastbaren Grundlage.
Rund um den Sprudelhof, den Wilhelm Jost zwischen 1905 und 1911 im Jugendstil errichtete, prägen Bauten aus der Zeit um 1900 das Stadtbild. Welche Leistungen das Büro darüber hinaus anbietet, finden Sie in der Übersicht aller Leistungen für Bad Nauheim.
Für die Immobilienbewertung ist Florian Wurster nach DIN EN ISO/IEC 17024 personenzertifiziert. Die Zertifizierungsstelle ist EUcert (European Certification CYF), die Zertifikatsnummer lautet 1-25-1120. Die Norm legt fest, wie eine Zertifizierungsstelle die Fachkunde einer Person prüft. Die Beurteilung von Bauschäden stützt sich dagegen auf seine Ausbildung am FIB.
Im Mittelpunkt seiner Arbeit stehen das Festhalten des baulichen Zustands, die Prüfung von Ausführungsfehlern und die Suche nach den Ursachen von Feuchte, Schimmel oder Rissen. Gemessen wird dort, wo die Fragestellung es notwendig macht. Für Eigentümer, Käufer und Rechtsanwälte wird jeder Befund nachvollziehbar dokumentiert und mit einer klaren Handlungsempfehlung verbunden.
Schildern Sie Ihr Anliegen per E-Mail an anfrage@bausachverstaendiger-bad-nauheim.de oder telefonisch. Herr Wurster klärt mit Ihnen, welche Untersuchung für Ihr Objekt sinnvoll ist. Welcher Aufwand entsteht, ergibt sich aus Gebäude, Anliegen und Untersuchungsumfang; vor Beginn legen wir Ihnen ein Angebot vor, das verbindlich ist.
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